Brandschutz für Gewerbebetriebe
Bundesweit gilt eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume, nicht jedoch für das Gewerbe. Gleichwohl ist Brandschutz in gewerblich genutzten Gebäuden ein Thema mit höchster Priorität. Je nach Gebäudeart und Nutzungszweck bestehen auf Bundes- und Länderebene verschiedene Vorschriften. Wir sind Ihr erfahrener Brandschutz-Fachpartner aus Osnabrück, wenn es um duchdachte Sicherheitskonzepte und um die zuverlässige Installation von Brandmeldeanlagen geht.
Die Verantwortung liegt beim gewerblichen Bauherren
Für das Gewerbe gelten andere Gesetze: Relevant sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Gewerbliche Bauten müssen also mit Brandmeldeanlagen und einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern vor den Gefahren eines Brandes geschützt werden. Wie genau, das legt die Gefährdungsbeurteilung fest, die bei der Errichtung des Gebäudes erstellt wurde.
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
- Abmessung und Nutzung,
- der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien und
- der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
(ASR 2.2 "Maßnahmen gegen Brände")
Die geforderten Brandmeldeanlagen sind, im Gegensatz zu einfachen Rauchwarnmeldern, mit einer rund um die Uhr besetzten Leitstelle verbunden, welche im Brandfall die örtliche Feuerwehr alarmiert. Weitere Schutzmechanismen, z.B. Feuerschutztüren oder eine Sprinkleranlage sind ebenfalls mit der Brandmeldeanlage verbunden.
Wozu dienen Brandschutzschalter?
Fast ein Drittel aller Brände entsteht durch Fehler in der Elektroinstallation. Elektrische Leitungen oder Geräte gehören damit zu den Hauptursachen von Gebäudebränden.
Brandschutzschalter (AFDD, von englisch Arc Fault Detection Device) dienen dazu, durch serielle Lichtbögen Brände in Leitern zu verhindern.
Für folgende Gebäude besteht eine besondere Empfehlung zum Einsatz von Brandschutzschaltern:
- Gebäude mit besonderem Brandrisiko (z. B. Holz-, Papier-, Textilbetriebe)
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Museen, Galerien
- Bahnhöfe, Flughäfen
- barrierefreie Wohnungen