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Elektro-Kompetenz:

Brandschutz / Brandmeldeanlagen

In gewerblich genutzten Gebäuden ist Brandschutz ein Thema mit höchster Priorität. Je nach Gebäudeart und Nutzungszweck bestehen auf Bundes- und Länderebene verschiedene Vorschriften. Wir sind Ihr erfahrener Fachpartner, wenn es um duchdachte Sicherheitskonzepte und um die zuverlässige Installation einer Brandmeldeanlage geht.

Brandschaden durch fehlenden Brandschutz

Die Verantwortung liegt beim geweblichen Bauherren

Als gewerblicher Bauherr tragen Sie die Verant­wortung für die Ein­haltung aller Vor­schriften hin­sicht­lich der erfor­derlichen Brand­schutz­maß­nahmen. Dabei geht es um viel mehr als allein die Um­setzung recht­licher For­derungen: Ein fun­diertes Brand­schutz­konzept rettet im Ernst­fall Leben und Sachwerte.

Insbesondere Isolations- oder Kontakt­fehler und Über­lastung, die durch eine unsach­gemäße Installation ent­stehen können, können schwer­wiegende Folgen verur­sachen. Eine profes­sionelle Installation und War­tung durch den Fach­mann minimiert Ihr Risiko.

Gebäudeklasse oder Sonderbauten?

Fällt Ihr Gebäude unter die Gebäudeklasse 4 oder 5 oder ist es unter den Sonder­bauten eingestuft? Dann sollten Sie immer die Beratungs­leistungen von einem Fach­planer für Brand­schutz in Anspruch nehmen. Er ist der Spezialist für eine optimale Brand­schutzplanung und auch für die Erstellung des nach Bau­ordnung not­wendigen bau­technischen Nach­weises für den Brand­schutz zuständig.


Brandmeldeanlagen

Automatische Brandmeldeanlage (kurz BMA) werden eingesetzt, um einen Brand frühest­möglich zu identifizieren, die im Gebäude befind­lichen Personen zu warnen und einen Alarm an die Feuerwehr zu leiten. Brand­melde­anlagen können je nach Hersteller, Konzept und Aus­führung aus unter­schiedlichen Produkten bestehen. Beispiele dafür sind die Brand­melde­zentrale, optische und akustische Alarmierungs­geräte wie z.B. Leuchten oder Sirenen, Weiter­leitungs- und Über­tragungs­ein­richtungen, Brand­melder, Rauch­melder, Sen­soren und manuelle Bedien­einrichtungen.

Rechtlicher Hintergrund

Der Betrieb von Brandmeldeanlagen ist in der DIN 14675 Brand­melde­anlagen – Aufbau und Betrieb und der DIN VDE 0833-2: Gefahren­melde­anlagen für Brand, Ein­bruch und Über­fall geregelt.

Für welche Gebäude besteht eine Pflicht zum Einsatz von Brand­melde­anlagen?

  • Hochhäuser
  • Schulen
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Industriebauten
  • Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen

Brandschutzschalter

Wozu?

Fast ein Drittel aller Brände entsteht durch Fehler in der Elektro­installation. Elektrische Leitungen oder Geräte gehören damit zu den Haupt­ursachen von Gebäude­bränden.

Brandschutzschalter (AFDD, von englisch Arc Fault Detection Device) dienen dazu, durch serielle Lichtbögen Brände in Leitern zu verhindern.

Für welche Gebäude besteht eine besondere Empfehlung zum Einsatz von Brandschutzschaltern?

  • Gebäude mit besonderem Brand­risiko (z. B. Holz-, Papier-, Textilbetriebe)
  • Pflege- und Betreuungs­ein­richtungen für Kinder und ältere Menschen
  • Museen, Galerien
  • Bahnhöfe, Flughäfen
  • barrierefreie Wohnungen

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