Brandschutz / Brandmeldeanlagen
In gewerblich genutzten Gebäuden ist Brandschutz ein Thema mit höchster Priorität. Je nach Gebäudeart und Nutzungszweck bestehen auf Bundes- und Länderebene verschiedene Vorschriften. Wir sind Ihr erfahrener Fachpartner, wenn es um duchdachte Sicherheitskonzepte und um die zuverlässige Installation einer Brandmeldeanlage geht.
Die Verantwortung liegt beim geweblichen Bauherren
Als gewerblicher Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Dabei geht es um viel mehr als allein die Umsetzung rechtlicher Forderungen: Ein fundiertes Brandschutzkonzept rettet im Ernstfall Leben und Sachwerte.
Insbesondere Isolations- oder Kontaktfehler und Überlastung, die durch eine unsachgemäße Installation entstehen können, können schwerwiegende Folgen verursachen. Eine professionelle Installation und Wartung durch den Fachmann minimiert Ihr Risiko.
Gebäudeklasse oder Sonderbauten?
Fällt Ihr Gebäude unter die Gebäudeklasse 4 oder 5 oder ist es unter den Sonderbauten eingestuft? Dann sollten Sie immer die Beratungsleistungen von einem Fachplaner für Brandschutz in Anspruch nehmen. Er ist der Spezialist für eine optimale Brandschutzplanung und auch für die Erstellung des nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweises für den Brandschutz zuständig.
Brandmeldeanlagen
Automatische Brandmeldeanlage (kurz BMA) werden eingesetzt, um einen Brand frühestmöglich zu identifizieren, die im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und einen Alarm an die Feuerwehr zu leiten. Brandmeldeanlagen können je nach Hersteller, Konzept und Ausführung aus unterschiedlichen Produkten bestehen. Beispielle dafür sind die Brandmeldezentrale, optische und akustische Alarmierungsgeräte wie z.B. Leuchten oder Sirenen, Weiterleitungs- und Übertragungseinrichtungen, Brandmelder, Rauchmelder, Sensoren und manuelle Bedieneinrichtungen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Betrieb von Brandmeldeanlagen ist in der DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb und der DIN VDE 0833-2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall geregelt.
Für welche Gebäude besteht eine Pflicht zum Einsatz von Brandmeldeanlagen?
- Hochhäuser
- Schulen
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Industriebauten
- Beherbergungsstätten
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
Brandschutzschalter
Wozu?
Fast ein Drittel aller Brände entsteht durch Fehler in der Elektroinstallation. Elektrische Leitungen oder Geräte gehören damit zu den Hauptursachen von Gebäudebränden.
Brandschutzschalter (AFDD, von englisch Arc Fault Detection Device) dienen dazu, durch serielle Lichtbögen Brände in Leitern zu verhindern.
Rechtlicher Hintergrund
Die Übergangsfrist der im Februar 2016 in Kraft getretenen DIN VDE 0100-420 endete im Dezember 2017. Der Einsatz von Brandschutzschaltern wird somit seit Beginn des Jahres 2018 für einige Anwendungsbereiche dringend empfohlen.
Für welche Gebäude besteht eine besondere Empfehlung zum Einsatz von Brandschutzschaltern?
- Gebäude mit besonderem Brandrisiko (z. B. Holz-, Papier-, Textilbetriebe)
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und ältere Menschen
- Museen, Galerien
- Bahnhöfe, Flughäfen
- barrierefreie Wohnungen
Gehen Sie auf Nummer sicher! Wir sind Ihr Fachmann für Installation und Wartung und stehen Ihnen gern für nähere Informationen zum Thema Brandschutz im Elektrobereich zur Verfügung.